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Affiliate-Programm – Teilnahmebedingungen

 

 

Zuletzt aktualisiert: 26. Januar 2026

 

Diese Teilnahmevereinbarung für das Affiliate-Programm („Teilnahmevereinbarung“) legt die Bedingungen für die Teilnahme am Affiliate-Programm („Programm“) fest, das von AllSkins S.r.l. (Steuernummer/USt-IdNr. 12653570965) mit Sitz in Viale Teodorico 30, 20149 Mailand (MI), Italien (IT), nachfolgend „Unternehmen“ genannt, angeboten wird.

Das Unternehmen ist Inhaberin der Marke Lebubè und sämtlicher damit verbundener Rechte. Die Marke wird für den Verkauf der in Abschnitt 3.2 definierten Produkte sowie für die Website www.lebube.com und die dazugehörigen Subdomains verwendet. Die Tracking-Technologie und Software für das Programm werden von GoAffPro.com („GoAffPro“) bereitgestellt.

1. Definitionen

1.1. Der Begriff „Website“ bezeichnet eine Internetseite.

1.2. Der Begriff „Website des Unternehmens“ bezeichnet die vom Unternehmen betriebene Website www.lebube.com sowie die damit verbundenen Subdomains.

1.3. Der Begriff „Programm-Website“ bezeichnet die Website www.lebubeaffiliateprogram.goaffpro.com sowie die damit verbundenen Subdomains. Die Programm-Website wird von GoAffPro betrieben und nutzt die Technologie von GoAffPro zur Verwaltung des Programms.

1.4. Der Begriff „Affiliate“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die diese Teilnahmevereinbarung mit dem Unternehmen abgeschlossen hat.

1.5. Der Begriff „Website des Affiliates“ bezeichnet sämtliche Websites, Social-Media-Konten, Softwareanwendungen und mobilen Anwendungen gemäß Abschnitt 5, über die der Affiliate auf die Website des Unternehmens verlinkt.

1.6. Der Begriff „Provisionen“ bezeichnet die Vergütung aus einem abgeschlossenen und bestätigten Produktverkauf auf der Website des Unternehmens, der durch einen Kunden über den Empfehlungslink des Affiliates getätigt wurde.

2. Annahme dieser Teilnahmevereinbarung

2.1. Durch die Anmeldung zum Programm, das vollständige Ausfüllen des Registrierungsformulars und das Anklicken des Kontrollkästchens zur Annahme dieser Teilnahmevereinbarung oder durch die weitere Teilnahme am Programm nach Veröffentlichung einer Mitteilung über Änderungen, Aktualisierungen oder Überarbeitungen dieser Teilnahmevereinbarung oder aktualisierter beziehungsweise überarbeiteter Programmunterlagen auf der Website des Unternehmens und/oder der Programm-Website:

a) verpflichtet sich der Affiliate zur Einhaltung dieser Teilnahmevereinbarung und erklärt sich mit deren Verbindlichkeit einverstanden;

b) bestätigt der Affiliate, die Zweckmäßigkeit seiner Teilnahme am Programm eigenständig geprüft zu haben und sich auf keine Garantie oder Erklärung zu stützen, die nicht ausdrücklich in dieser Teilnahmevereinbarung enthalten ist;

c) versichert der Affiliate, rechtlich zum Abschluss von Verträgen befähigt zu sein, insbesondere mindestens 18 Jahre alt zu sein, und diese Teilnahmevereinbarung während der gesamten Dauer der Teilnahme einzuhalten.

Wird diese Teilnahmevereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person angenommen, versichert die handelnde Person, ordnungsgemäß bevollmächtigt und rechtlich befugt zu sein, das betreffende Unternehmen oder die betreffende juristische Person an diese Teilnahmevereinbarung zu binden.

3. Beschreibung des Programms

3.1. Zweck des Programms ist es, dem Affiliate zu ermöglichen, die Produkte auf seiner Website zu bewerben und Provisionen für qualifizierte Käufe gemäß Abschnitt 9 zu verdienen, die von seinen Endnutzern getätigt werden.

3.2. Der Begriff „Produkte“ bezeichnet körperliche bewegliche Waren, die auf der Website www.lebube.com und den dazugehörigen Subdomains angeboten und verkauft werden. Ausgenommen sind Produkte, die auf der Website des Unternehmens und/oder der Programm-Website ausdrücklich vom Programm ausgeschlossen werden („ausgeschlossene Produkte“). Zu den ausgeschlossenen Produkten gehören sämtliche Artikel der Produktkategorie „Sets“.

3.3. Zur Unterstützung der Bewerbung der Produkte im Rahmen des Programms darf der Affiliate Daten, Bilder, Texte, Linkformate, Widgets, Verlinkungswerkzeuge sowie weitere vom Unternehmen auf der Programm-Website bereitgestellte Informationen zum Programm verwenden („Inhalte“). Die Inhalte umfassen ausdrücklich keine Daten, Bilder, Texte oder sonstigen Informationen zu Produkten, die auf anderen Websites als der Website des Unternehmens angeboten werden.

4. Voraussetzungen und Anmeldung des Affiliates

4.1. Um am Programm teilnehmen zu können, muss der Antragsteller:

a) eine juristische Person oder eine geschäftsfähige natürliche Person im Alter von mindestens 18 Jahren sein;

b) sicherstellen, dass seine Tätigkeiten jederzeit den jeweils geltenden Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Regelungen und Richtlinien Italiens, der Europäischen Union sowie aller sonstigen einschlägigen nationalen, lokalen und ausländischen Rechtsordnungen entsprechen. Dies umfasst insbesondere Datenschutzvorschriften wie die DSGVO, Vorschriften zur digitalen Werbung sowie branchenspezifische Regelungen.

4.2. Affiliates sind nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, die in Abschnitt 4.1 genannten Voraussetzungen fortlaufend einzuhalten und das Unternehmen über alle Änderungen zu informieren, die ihre Teilnahmeberechtigung ganz oder teilweise beeinträchtigen könnten.

4.3. Zur Einleitung des Anmeldeverfahrens muss der Antragsteller ein vollständiges und korrektes Bewerbungsformular für das Programm einreichen. Juristische Personen müssen zusätzlich ihre vollständige Unternehmens- oder Firmenbezeichnung angeben. Der Antragsteller muss unter anderem seine Website, seine E-Mail-Adresse und alle weiteren relevanten Informationen korrekt angeben.

4.4. Das Unternehmen prüft die Bewerbung und informiert den Antragsteller über deren Annahme oder Ablehnung. Durch das Ausfüllen und Absenden des Bewerbungsformulars bestätigt der Antragsteller, diese Teilnahmevereinbarung vollständig gelesen und akzeptiert zu haben und sämtliche daraus resultierenden Verantwortlichkeiten zu übernehmen.

4.5. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Bewerbungen nach eigenem Ermessen abzulehnen, insbesondere wenn die Website des Antragstellers als ungeeignet angesehen wird. Als ungeeignet gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Websites, die:

a) sexuell explizite Inhalte bewerben oder enthalten;

b) Gewalt oder gewaltbezogene Inhalte bewerben oder enthalten;

c) verleumderische, rufschädigende oder beleidigende Inhalte bewerben oder enthalten;

d) Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter bewerben, enthalten oder praktizieren;

e) illegale Aktivitäten bewerben oder enthalten;

f) Belästigung, Einschüchterung oder Bedrohung anderer Personen bewerben oder enthalten;

g) Lebubè-Marken, ähnliche verwechslungsfähige Bezeichnungen, Marken anderer Affiliates des Programms oder Marken von GoAffPro einschließlich Varianten oder Schreibfehlern in Domainnamen, Subdomains, Benutzernamen, Gruppennamen oder sonstigen Kennzeichnungen auf Social-Media-Plattformen enthalten;

h) Urheberrechte, Markenrechte oder andere Rechte des geistigen Eigentums tatsächlich oder potenziell verletzen.

4.6. Die Ablehnung einer Bewerbung schließt eine erneute Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus.

4.7. Treten nach der Aufnahme in das Programm Umstände ein, welche die Eignung einer Website beeinträchtigen oder infrage stellen, ist das Unternehmen berechtigt, die bestehende Geschäftsbeziehung und diese Teilnahmevereinbarung jederzeit durch formlose Mitteilung zu beenden, ohne hierfür einen Grund angeben zu müssen. Als Gründe für eine solche Beendigung gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:

a) alle in Abschnitt 4.5 genannten Gründe;

b) der Versand unerwünschter Nachrichten unter Verwendung des Empfehlungslinks oder Rabattcodes des Affiliates;

c) falsche, irreführende oder täuschende Werbung oder Aussagen, die das Unternehmen direkt oder indirekt betreffen könnten;

d) der Einsatz von Technologien zur möglichen Umleitung von Provisionen anderer Affiliates;

e) die Offenlegung vertraulicher Informationen über das Unternehmen, seine Produkte oder das Programm;

f) die öffentliche Verbreitung privater Rabattcodes, Verkaufsaktionen oder Werbeangebote;

g) die Veröffentlichung von Rabattcodes oder Empfehlungslinks auf Gutschein-Websites zur Erzielung zusätzlicher Verkäufe;

h) die Nutzung oder versuchte Nutzung nicht autorisierter Rabattcodes, exklusiver Codes anderer Affiliates, Codes aus kundenorientierten Newslettern oder anderer Werbecodes aus Marketingmaßnahmen des Unternehmens, die nicht zum Programm gehören;

i) die Nutzung oder versuchte Nutzung von „Cookie Stuffing“ oder „Cookie Dropping“, also betrügerischer Methoden zur unrechtmäßigen Zuordnung von Website-Traffic;

j) die Nutzung oder versuchte Nutzung irreführender Software oder Strategien zur Weiterleitung von Traffic auf die Website des Unternehmens, darunter insbesondere Interstitial-Werbung, Parasiteware™, parasitäres Marketing, Shopping-Assistance-Anwendungen, automatische Installationen von Browser-Toolbars oder Add-ons, Shopping-Wallets sowie irreführende Pop-ups oder Pop-unders.

Dazu gehören insbesondere Software oder Strategien, die Tracking-Cookies verändern, Suchanfragen umleiten, Pop-ups erzeugen, die Website des Unternehmens in versteckten Frames oder Links laden, kontextbezogene Werbung auf Websites Dritter einfügen oder Affiliate-Banner entfernen.

4.8. Der Antragsteller muss gewährleisten, dass sämtliche Angaben in seiner Bewerbung und seinem Programmkonto, einschließlich E-Mail-Adresse, Kontaktdaten und Angaben zu seiner Website, jederzeit vollständig, korrekt und aktuell sind. Das Unternehmen ist berechtigt, Mitteilungen zum Programm und zu dieser Teilnahmevereinbarung an die jeweils im Programmkonto hinterlegte E-Mail-Adresse zu senden. Eine an diese Adresse versandte E-Mail gilt als ordnungsgemäß zugestellt und dem Affiliate bekanntgegeben.

4.9. Die Verbreitung von Empfehlungslinks oder Rabattcodes auf mehreren Websites muss dem Unternehmen im Voraus mitgeteilt und von diesem ausdrücklich genehmigt werden. Alle betreffenden Websites müssen zwingend vor ihrer Nutzung angegeben und gegebenenfalls formell genehmigt werden.

4.10. Die Nichteinhaltung der Anforderungen dieses Abschnitts 4 führt zur sofortigen Beendigung der Wirksamkeit und/oder des Bestehens dieser Teilnahmevereinbarung. Der Affiliate verliert in diesem Fall rückwirkend sämtliche bis dahin entstandenen Provisionen.

5. Links auf der Website des Affiliates

5.1. Nach Bestätigung der Aufnahme in das Programm ist der Affiliate berechtigt, sogenannte „Sonderlinks“ auf seiner Website einzubinden. Sonderlinks sind Hyperlinks zur Website des Unternehmens, die ausschließlich im Rahmen und unter Einhaltung dieser Teilnahmevereinbarung auf der Website des Affiliates verwendet werden dürfen. Die Sonderlinks müssen den vom Unternehmen bereitgestellten speziellen Linkformaten und Verlinkungsanforderungen entsprechen. Sie ermöglichen die korrekte Überwachung, Zuordnung, Erfassung und Berechnung von Provisionen.

5.2. Der Affiliate kann Provisionen ausschließlich gemäß Abschnitt 9 und nur für Aktivitäten verdienen, die unmittelbar über ordnungsgemäß formatierte Sonderlinks auf der Website des Unternehmens erfolgen. Das Unternehmen ist nicht zur Zahlung von Provisionen verpflichtet, wenn Links von der Website des Affiliates zur Website des Unternehmens nicht vollständig und korrekt als Sonderlinks formatiert sind.

5.3. Möchte der Affiliate Sonderlinks in einer Anwendung für Mobiltelefone, Tablets oder andere tragbare Geräte („mobile Anwendung“) verwenden, müssen der Name und der Link der Anwendung zwingend in der Bewerbung für das Programm angegeben werden. Die Voraussetzungen dieses Abschnitts 5 sowie des Abschnitts 22 gelten entsprechend für mobile Anwendungen. Das Unternehmen entscheidet nach eigenem Ermessen über deren Annahme oder Ablehnung.

5.4. Eine angenommene mobile Anwendung gilt im Sinne dieser Teilnahmevereinbarung als „genehmigte mobile Anwendung“. Sonderlinks innerhalb genehmigter mobiler Anwendungen dürfen bereitgestellt werden über:

a) die Affiliate-API oder eine API des Unternehmens („Affiliate-API“);

b) die Product Advertising API.

Sonderlinks und APIs müssen zwingend die dem Affiliate für die genehmigte mobile Anwendung zugewiesene Affiliate-ID enthalten.

6. Anforderungen des Programms

6.1. Durch die Teilnahme am Programm verpflichtet sich der Affiliate, sämtliche Teilnahmebedingungen sowie alle Seiten, Anlagen, Richtlinien, Leitlinien und sonstigen Dokumente und Materialien einzuhalten, auf die in dieser Teilnahmevereinbarung verwiesen wird („Programmunterlagen“). Der Affiliate muss dem Unternehmen sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Teilnahmevereinbarung oder der Programmunterlagen zu überprüfen. Stellt das Unternehmen fest, dass der Affiliate eine Anforderung oder Einschränkung der Programmunterlagen oder dieser Teilnahmevereinbarung nicht eingehalten hat, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen zusätzlich zu sonstigen bestehenden Rechten:

a) fällige Provisionen zurückhalten;

b) weitere bestehende oder künftig eröffnete Konten des Affiliates ohne Auszahlung von Provisionen schließen;

c) diese Teilnahmevereinbarung beenden;

d) sämtliche vorgenannten Maßnahmen ergreifen.

6.2. Der Affiliate erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Unternehmen:

a) ihm E-Mails zum Programm zusendet;

b) Informationen über die Website des Affiliates und deren Besucher, die im Zusammenhang mit der Anzeige von Sonderlinks erhoben werden, gemäß der Datenschutzerklärung von GoAffPro überwacht, aufzeichnet, verwendet und offenlegt;

c) die Website des Affiliates überwacht, untersucht und anderweitig prüft, um die Einhaltung dieser Teilnahmevereinbarung und der Programmunterlagen zu kontrollieren.

Dies kann beispielsweise Informationen darüber umfassen, dass ein bestimmter Kunde vor dem Kauf eines Produkts auf der Website des Unternehmens auf einen Sonderlink auf der Website des Affiliates geklickt hat.

7. Verantwortung für die Website des Affiliates

7.1. Der Affiliate trägt die alleinige und ausschließliche Verantwortung für seine Website, einschließlich ihrer Entwicklung, ihres Betriebs, ihrer Wartung sowie sämtlicher dort veröffentlichter Materialien. Der Affiliate ist insbesondere verantwortlich für:

a) den technischen Betrieb seiner Website und der damit verbundenen Systeme;

b) die Wartung und Aktualisierung seiner Website;

c) die Darstellung von Sonderlinks und Inhalten gemäß dieser Teilnahmevereinbarung, den Programmunterlagen sowie Vereinbarungen mit Dritten, einschließlich Anforderungen eines Hosting-Anbieters;

d) die Erstellung, Veröffentlichung sowie die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit sämtlicher auf seiner Website veröffentlichter Inhalte, einschließlich Produktbeschreibungen und anderer produktbezogener Informationen;

e) die Verwendung der Inhalte, seiner Website und aller dort veröffentlichten Materialien in Übereinstimmung mit den Werten, der Mission und den Verpflichtungen des Unternehmens, wie sie insbesondere im Bereich „Über uns“ auf der Website des Unternehmens beschrieben werden;

f) die Verwendung der Inhalte, seiner Website und aller dort veröffentlichten Materialien in einer Weise, die keine Rechte des Unternehmens oder Dritter verletzt, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Datenschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Eigentumsrechte;

g) die Verwendung der Inhalte und der Website in einer Weise, die nicht schädlich, belästigend, gotteslästerlich, verleumderisch, obszön, pornografisch, pädophil, beleidigend oder anderweitig anstößig ist;

h) die korrekte und ausreichende Offenlegung der Art und Weise, in der Daten von Besuchern erhoben, verwendet, gespeichert oder offengelegt werden, insbesondere durch eine Datenschutzerklärung. Soweit zutreffend, muss darauf hingewiesen werden, dass Dritte einschließlich des Unternehmens und anderer Werbepartner Inhalte oder Werbung bereitstellen, Informationen unmittelbar von Besuchern erheben und Cookies in deren Browsern setzen oder erkennen können;

i) jede Nutzung der Inhalte und der Marke Lebubè durch den Affiliate, unabhängig davon, ob diese Nutzung nach dieser Teilnahmevereinbarung zulässig ist;

j) jede Nutzung der Inhalte und Marken von GoAffPro durch den Affiliate, unabhängig davon, ob diese Nutzung nach dieser Teilnahmevereinbarung zulässig ist.

7.2. Der Affiliate darf seine Website oder andere von ihm betriebene Websites weder ausdrücklich noch stillschweigend so gestalten, dass sie der Website des Unternehmens ähneln oder den Eindruck erwecken, mit dieser identisch zu sein. Insbesondere darf die Gestaltung nicht dazu führen, dass Kunden glauben, die Website des Affiliates sei www.lebube.com oder ein mit dem Unternehmen verbundenes Unternehmen. Jede durch den Affiliate verursachte Verwechslungsgefahr ist nach formloser Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.

7.3. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verantwortung für die in den Abschnitten 7.1 und 7.2 genannten Sachverhalte oder für Ansprüche von Endnutzern, die damit zusammenhängen. Der Affiliate verpflichtet sich, das Unternehmen sowie dessen Mitarbeiter, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vertreter gegen sämtliche Ansprüche, Schäden, Verluste, Haftungen, Kosten und Aufwendungen einschließlich Rechtsverfolgungskosten zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, die in Zusammenhang stehen mit:

a) der Website des Affiliates oder dort veröffentlichten Materialien, einschließlich der Verbindung dieser Website oder Materialien mit anderen Anwendungen, Inhalten oder Verfahren;

b) der Nutzung, Entwicklung, Gestaltung, Herstellung, Produktion, Werbung, Bewerbung oder Vermarktung der Website des Affiliates oder dort veröffentlichter Materialien;

c) der Nutzung von Inhalten durch den Affiliate, unabhängig davon, ob diese Nutzung genehmigt ist oder gegen diese Teilnahmevereinbarung, Programmunterlagen oder geltendes Recht verstößt;

d) einem Verstoß des Affiliates gegen Bestimmungen dieser Teilnahmevereinbarung oder Programmunterlagen;

e) fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Affiliates oder seiner Mitarbeiter.

Der Affiliate verpflichtet sich, das Unternehmen in allen vorgenannten Fällen vollständig schadlos zu halten.

7.4. Der Affiliate darf E-Mails an seine Kunden nur versenden, wenn diese bereits Kunden oder Abonnenten seiner Leistungen oder Website sind und jederzeit selbstständig die Möglichkeit haben, sich von zukünftigen Mitteilungen abzumelden.

7.5. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Website des Affiliates regelmäßig zu kontrollieren, um deren Funktionsfähigkeit und Angemessenheit einschließlich der Aktualität der Inhalte zu überprüfen. Bei ungeeigneten oder veralteten Inhalten oder Funktionen kann das Unternehmen entsprechende Beanstandungen mitteilen und erforderliche Änderungen anweisen oder empfehlen. Wird die Website des Affiliates innerhalb von sechs Monaten nach einer solchen Aufforderung nicht aktualisiert, kann das Unternehmen frei von dieser Teilnahmevereinbarung zurücktreten. Dies führt rückwirkend zur Beendigung der Geschäftsbeziehung und zum Verlust sämtlicher bis dahin entstandenen Provisionen.

8. Bearbeitung von Bestellungen

8.1. Das Unternehmen bearbeitet Bestellungen von Kunden, die über Sonderlinks von der Website des Affiliates auf die Website des Unternehmens gelangen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, die nicht den jeweils geltenden Anforderungen der Website des Unternehmens entsprechen. Das Unternehmen verfolgt qualifizierte Käufe gemäß Abschnitt 9 für Berichts- und Berechnungszwecke und stellt den Affiliates Berichte über diese qualifizierten Käufe zur Verfügung.

8.2. Verkäufe werden über das Affiliate-Tracking-System von GoAffPro erfasst, das Echtzeitdaten zu Verkäufen, Klicks und Conversions bereitstellt. Jede Bestellung wird auf die Einhaltung dieser Teilnahmevereinbarung und auf mögliche betrügerische Aktivitäten überprüft.

8.3. Bei Streitigkeiten über die Zuordnung eines Verkaufs kann der Affiliate innerhalb einer Ausschlussfrist von 30 Tagen ab Erfassung des Verkaufs Einspruch einlegen. Das Unternehmen prüft den Einspruch anhand der relevanten Daten, teilt das Ergebnis mit und passt die Provisionen gegebenenfalls an.

8.4. Die in Abschnitt 9.2 festgelegte Cookie-Laufzeit bestimmt den Zeitraum, innerhalb dessen Verkäufe einem Affiliate zugeordnet werden können. Bei mehreren Provisionsansprüchen für denselben Verkauf gilt das Last-Click-Zuordnungsmodell.

8.5. Die Parteien erkennen an, dass das Unternehmen berechtigt ist, Kontrollen, Verfahren und Maßnahmen zur Erkennung und Verhinderung betrügerischer Aktivitäten einzusetzen. Bei festgestellten betrügerischen Handlungen wird die Geschäftsbeziehung automatisch und mit sofortiger Wirkung beendet. Der Affiliate verliert sämtliche bis dahin entstandenen Provisionen. Das Recht des Unternehmens, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

9. Provisionen

9.1. Der Anspruch auf Provisionen aus qualifizierten Käufen richtet sich nach Abschnitt 10. Sobald der Provisionsanspruch des Affiliates bestätigt wurde, nimmt das Unternehmen die Auszahlung vor. Wurde aus irgendeinem Grund eine Überzahlung geleistet, ist das Unternehmen berechtigt, diesen Betrag mit zukünftigen Provisionen zu verrechnen oder entsprechend anzupassen.

9.2. Vorbehaltlich der in Abschnitt 9.4 genannten Ausschlüsse liegt ein „qualifizierter Kauf“ vor, wenn:

a) ein Kunde auf einen Sonderlink auf der Website des Affiliates klickt, der zur Website des Unternehmens führt;

b) der Kunde während einer einzelnen Sitzung ein Produkt in den Warenkorb legt und die Bestellung spätestens 30 Tage nach dem ersten Klick abschließt;

c) das Produkt an den Kunden versandt und von diesem bezahlt wurde.

9.3. Eine „Sitzung“ beginnt, wenn ein Kunde auf einen Sonderlink auf der Website des Affiliates klickt, der zur Website des Unternehmens führt. Sie endet, sobald eines der folgenden Ereignisse eintritt:

x) Seit dem Klick sind 24 Stunden vergangen;

y) der Kunde bestellt ein Produkt;

z) der Kunde folgt einem anderen Sonderlink zur Website des Unternehmens, der nicht dem Affiliate zugeordnet ist.

9.4. Folgende Käufe gelten nicht als qualifizierte Käufe und begründen keinen Provisionsanspruch:

9.4.1. Produkte, die nach Ablauf der maßgeblichen Sitzung in den Warenkorb gelegt oder von einem Kunden heruntergeladen werden, auch wenn dieser zuvor einem Sonderlink des Affiliates gefolgt ist;

9.4.2. Käufe, die nicht ordnungsgemäß erfasst oder gemeldet werden, weil die Links von der Website des Affiliates zur Website des Unternehmens nicht korrekt formatiert sind;

9.4.3. Produkte, die der Affiliate selbst oder in seinem Namen über einen Sonderlink kauft. Dies umfasst Käufe für sich selbst, Freunde, Verwandte oder verbundene Personen sowie Bestellungen, die der Affiliate im Namen anderer Personen oder Unternehmen aufgibt;

9.4.4. Produkte, die zum Weiterverkauf oder für sonstige gewerbliche Zwecke gekauft werden;

9.4.5. Produkte, die nach Beendigung dieser Teilnahmevereinbarung gekauft werden;

9.4.6. Bestellungen, die storniert, zurückgegeben oder erstattet werden;

9.4.7. Produkte, die von einem Kunden gekauft werden, der über eine der folgenden Methoden auf die Website des Unternehmens gelangt:

a) über eine sogenannte „unzulässige bezahlte Suchplatzierung“;

b) über einen Link zur Website des Unternehmens einschließlich eines Weiterleitungslinks, der auf einer Suchmaschine als Reaktion auf eine allgemeine Suchanfrage oder ein Schlüsselwort erzeugt oder angezeigt wird, unabhängig davon, ob der Link in organischen, kostenlosen oder unbezahlten Suchergebnissen erscheint;

c) bei Käufen, bei denen der Affiliate Lebubè-Marken in Verbindung mit Produktnamen des Unternehmens oder Begriffen wie „Prozent Rabatt“, „Sale“, „Rabatt“, „Gutschein“, „Promotion“ oder sinngleichen Begriffen verwendet;

d) bei Käufen, bei denen der Affiliate einer Person oder einem Unternehmen eine Gegenleistung oder einen Anreiz für die Nutzung der Sonderlinks anbietet. Dazu zählen insbesondere Geld, Rückvergütungen, Rabatte, Punkte, Spenden oder andere Vorteile sowie Bonus- oder Treueprogramme;

e) bei Käufen über einen Sonderlink in einer mobilen Anwendung, die keine genehmigte mobile Anwendung ist, oder wenn der betreffende Link nicht über die AMA API, die Product Advertising API oder ein anderes vom Unternehmen bereitgestelltes Verlinkungswerkzeug erstellt wurde.

9.5. Die Einstufung der Website eines Affiliates als „Gutschein-Website“ liegt im alleinigen Ermessen des Unternehmens. Zu den Faktoren, die eine solche Einstufung begründen können, gehören insbesondere:

a) das Vorhandensein von Gutscheinangeboten verschiedener Händler auf der Website, insbesondere wenn diese in einem Verzeichnis organisiert oder indexiert sind;

b) die Verwendung von Begriffen oder Varianten wie „Gutschein“, „Deals“ oder „Sparen“ in der URL oder an hervorgehobener Stelle auf der Website;

c) eine Website, die sich hauptsächlich auf Rabatte oder Werbeaktionen anderer Händler statt auf Produkte konzentriert und nur wenige eigenständig erstellte Inhalte enthält.

9.6. Gutschein-Websites unterliegen besonderen Bedingungen, die das Unternehmen nach eigenem Ermessen festlegt. Diese Bedingungen können insbesondere umfassen:

a) besondere Nutzungsbedingungen, denen Nutzer vor Verwendung der Website zustimmen müssen;

b) besondere Verfahren für die Ausgabe und Einlösung von Gutscheinen;

c) Gültigkeitszeiträume oder sonstige Einschränkungen für Gutscheine;

d) den Ausschluss bestimmter Produkt- oder Dienstleistungskategorien.

9.7. Affiliates dürfen ausschließlich Rabattcodes verwenden, die ihnen ausdrücklich im Rahmen des Programms bereitgestellt wurden. Nicht zulässig ist die Bewerbung von:

  • nicht autorisierten Rabattcodes;

  • exklusiven Codes anderer Affiliates;

  • Codes aus kundenorientierten Newslettern;

  • sonstigen Werbecodes aus Marketingmaßnahmen des Unternehmens, die nicht zum Affiliate-Programm gehören.

Die Nutzung oder versuchte Nutzung eines aus einer anderen Quelle stammenden Rabattcodes führt zum Verlust der betreffenden Provisionen und/oder zum sofortigen Ausschluss aus dem Programm.

9.8. Eine „unzulässige bezahlte Suchplatzierung“ bezeichnet Werbung, die der Affiliate durch Gebote auf Keywords, Suchbegriffe oder andere Kennzeichnungen, einschließlich geschützter Begriffe des Unternehmens oder von GoAffPro, erworben hat oder die auf einer sonstigen Teilnahme an Keyword-Auktionen beruht. „Geschützte Begriffe des Unternehmens“ sind Keywords, Suchbegriffe oder sonstige Kennzeichnungen, die das Wort „lebube“, „lebubè“, eine andere Marke von Lebubè oder Varianten beziehungsweise Schreibfehler dieser Begriffe enthalten, beispielsweise „lebbue“. „Geschützte Begriffe von GoAffPro.com“ sind Keywords, Suchbegriffe oder sonstige Kennzeichnungen, die das Wort „goaffpro“, eine andere Marke von GoAffPro oder Varianten beziehungsweise Schreibfehler dieser Begriffe enthalten, beispielsweise „goaffpor“.

9.9. Affiliates dürfen geschützte Begriffe des Unternehmens und/oder von GoAffPro nicht als Bestandteil ihrer Website-Domain, ihres Blognamens, ihrer Social-Media-Konten oder sonstiger URLs verwenden, die mit ihrem Affiliate-Konto verbunden sind.

9.10. Ein „Weiterleitungslink“ ist ein Link, der Nutzer über eine zwischengeschaltete Website oder Webseite indirekt auf die Website des Unternehmens weiterleitet, ohne dass der Nutzer auf dieser Zwischenseite einen Link anklicken oder eine andere aktive Handlung ausführen muss.

9.11. Der Begriff „Suchmaschine“ umfasst Google, Yahoo, Bing!, Ask sowie jede andere Suchmaschine, jedes Portal, jeden gesponserten Werbedienst, Such- oder Empfehlungsdienst und jede Website, die an den jeweiligen Netzwerken teilnimmt.

9.12. Affiliates, die Markenrechte von Lebubè oder GoAffPro verletzen, werden aus dem Programm ausgeschlossen. Das Unternehmen wird den Affiliate grundsätzlich vor dem Ausschluss kontaktieren. Es behält sich jedoch das Recht vor, einen Affiliate bei einem Verstoß gegen Markenrechte oder bereits beim ersten Verstoß gegen die Vorschriften für PPC-Gebote („Pay per Click“) ohne vorherige Ankündigung aus dem Programm auszuschließen.

9.13. Affiliates dürfen ihren eigenen Empfehlungslink, ihre Rabattcodes oder Domains beziehungsweise URLs des Unternehmens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf www.lebube.com, nicht als angezeigte Domain oder URL in Werbeanzeigen verwenden. Bei der Teilnahme an bezahlten Suchmaschinenkampagnen müssen Affiliates in ihren Anzeigen ihre eigene Domain und/oder URL verwenden.

9.14. Affiliates dürfen sich in ihren Kampagnen nicht als „offizielle Website“ bezeichnen.

9.15. Affiliates dürfen keine gefälschten oder irreführenden Angebote bewerben.

9.16. Affiliates müssen Aufforderungen des Unternehmens zur Entfernung von Angeboten und/oder Rabattcodes unverzüglich nachkommen.

9.17. Bei einem Verstoß des Affiliates und/oder seiner Rechtsnachfolger gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen behält sich das Unternehmen sämtliche geeigneten Maßnahmen zu seinem Schutz vor, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

10. Auszahlung der Provisionen

10.1. Provisionen für qualifizierte Käufe, die in einem bestimmten Monat versandt wurden, werden monatlich ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt ungefähr 30 Tage nach Ende des jeweiligen Kalendermonats. Ein Anspruch auf Auszahlung entsteht erst, wenn der Affiliate einen Mindestbetrag von 50 Euro an Provisionen erreicht hat, die aus den von ihm vermittelten Bestellungen stammen. Die Referenzwährung für sämtliche Provisionszahlungen ist der Euro.

10.2. Provisionen werden ausschließlich über PayPal oder per Banküberweisung ausgezahlt. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die verfügbaren Zahlungsmethoden jederzeit zu ändern, sofern weiterhin geeignete Zahlungsmethoden angeboten werden. Der Affiliate kann aus den jeweils verfügbaren Methoden seine bevorzugte Zahlungsart auswählen. Der Affiliate ist allein dafür verantwortlich, vollständige, korrekte und aktuelle Zahlungsdaten bereitzustellen und deren Richtigkeit regelmäßig zu überprüfen. Fehlen Zahlungsdaten, kann keine Auszahlung erfolgen. Verzögerungen oder Blockierungen aufgrund veralteter oder fehlerhafter Angaben liegen ausschließlich in der Verantwortung des Affiliates. Der Affiliate erkennt außerdem an, dass bei der Eingabe falscher Zahlungsdaten, beispielsweise einer fehlerhaften oder unvollständigen IBAN, das Risiko besteht, dass eine Zahlung an einen unberechtigten Empfänger ausgeführt wird. Das Unternehmen ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, den Affiliate zu entschädigen oder die Zahlung erneut vorzunehmen.

10.3. Provisionen werden als Prozentsatz der „qualifizierten Umsätze“ berechnet und unterliegen den für ausgeschlossene Produkte geltenden Einschränkungen. „Qualifizierte Umsätze“ sind die Beträge, die das Unternehmen aus qualifizierten Käufen von Kunden erhält, unter Ausschluss von:

  • Versandkosten;

  • Bearbeitungskosten;

  • Geschenkverpackungen;

  • Steuern;

  • Servicegebühren;

  • Spenden;

  • sonstigen Nebenkosten, beispielsweise Nachnahmegebühren.

Von diesen Beträgen werden außerdem Rabatte, Kreditkartentransaktionsgebühren, Rücksendungen und uneinbringliche Forderungen abgezogen.

10.4. Für qualifizierte Umsätze gilt grundsätzlich eine feste Standardprovision von 20 %, ausgenommen Umsätze aus ausgeschlossenen Produkten. Für bestimmte Produktkategorien können abweichende Provisionssätze gelten. Das Unternehmen kann außerdem gelegentlich zeitlich begrenzte Sonderangebote anbieten, durch die sich die Provisionsstruktur vorübergehend ändert.

10.5. Möchte der Affiliate der Öffentlichkeit einen Gutschein- oder Rabattcode anbieten, beträgt der Standardrabatt vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch das Unternehmen 10 %. In diesem Fall wird die reguläre Provision des Affiliates von 20 % um zehn Prozentpunkte reduziert, sodass für alle über den Rabattcode generierten Verkäufe eine Provision von 10 % gilt. Rabattcodes und reguläre Affiliate-Provisionen sind nicht kumulierbar. Die Verwendung eines Rabattcodes führt automatisch zur Anwendung des angepassten Provisionssatzes. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Rabattcodes nach eigenem Ermessen zu genehmigen, zu ändern, einzuschränken oder zu widerrufen, um eine faire Preisgestaltung und nachhaltige Bedingungen für die Zusammenarbeit sicherzustellen.

10.6. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Provisionen jederzeit gemäß dieser Teilnahmevereinbarung zu ändern. Änderungen können insbesondere Folgendes umfassen:

a) den Ausschluss bestimmter Produkte oder Produktkategorien aus dem Provisionsprogramm;

b) die Erhöhung oder Senkung der Provisionen für bestimmte Produkte oder Produktkategorien;

c) die Einführung besonderer oder zeitlich begrenzter Angebote mit von den Standardprovisionen abweichenden Sätzen.

Das Unternehmen informiert über Änderungen der Provisionen, Sonderangebote oder Werbeaktionen durch Aktualisierung dieser Seite, per E-Mail, Blogbeitrag oder auf andere geeignete Weise. Die weitere Teilnahme am Programm nach Inkrafttreten einer Änderung gilt als Zustimmung zu dieser Änderung.

10.7. Die Auszahlung von Provisionen setzt zwingend voraus, dass der Affiliate zuvor eine ordnungsgemäße Rechnung und/oder ein gleichwertiges Dokument ausstellt, das vollständig den geltenden steuerlichen und abgabenrechtlichen Vorschriften entspricht.

10.8. Die Provisionen verstehen sich als Bruttobeträge einschließlich sämtlicher Steuern und/oder Beiträge, für deren Abführung ausschließlich der Affiliate verantwortlich ist.

11. Richtlinien und Preise

11.1. Kunden, die Produkte über dieses Programm kaufen, gelten hinsichtlich sämtlicher mit dem Kauf verbundenen Tätigkeiten als Kunden des Unternehmens. Dementsprechend gelten für diese Kunden sämtliche vom Unternehmen festgelegten Preise, Verkaufsbedingungen, Regeln, Richtlinien und betrieblichen Verfahren im Zusammenhang mit Bestellungen, Kundenservice und Produktverkäufen. Das Unternehmen kann diese jederzeit ändern.

12. Kennzeichnung als Affiliate

12.1. Der Affiliate darf keine Pressemitteilung veröffentlichen oder sonstige öffentliche Erklärungen in Bezug auf diese Teilnahmevereinbarung, die Verwendung der Inhalte oder seine Teilnahme am Programm abgeben.

13. Vorbehalt von Rechten

13.1. Das Unternehmen und GoAffPro behalten jeweils innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentums- und Schutzrechte, an und im Zusammenhang mit:

  • dem Programm;

  • den Sonderlinks;

  • den Linkformaten;

  • den Inhalten;

  • Daten, Bildern, Texten und sonstigen Informationen zu den Produkten;

  • Programmierschnittstellen und anderen geschützten Werkzeugen von GoAffPro;

  • Datenfeeds;

  • allen vom Unternehmen oder GoAffPro betriebenen oder verwalteten Domains;

  • Informationen und Materialien auf der Website des Unternehmens und der Programm-Website;

  • den Marken und Logos des Unternehmens, von GoAffPro und anderer Affiliates;

  • sonstigem geistigen Eigentum und Technologien, die das Unternehmen oder GoAffPro im Zusammenhang mit dem Programm bereitstellt oder verwendet.

Dies umfasst insbesondere Programmierschnittstellen, Software Development Kits, Bibliotheken, Beispielcode und damit verbundene Materialien.

14. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

14.1. Im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Programm ist der Affiliate verpflichtet, sämtliche geltenden Gesetze Italiens und der Europäischen Union einzuhalten. Dies umfasst insbesondere Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien, Anordnungen, Lizenzen, Genehmigungen, Urteile, Entscheidungen und sonstige Anforderungen aller für den Affiliate zuständigen staatlichen Behörden.

15. Laufzeit, Beendigung und Rücktritt

15.1. Diese Teilnahmevereinbarung beginnt mit der Annahme der Bewerbung des Affiliates durch das Unternehmen und endet mit ihrer Beendigung aus beliebigem Grund durch eine der Parteien. Beide Parteien können jederzeit ohne Angabe von Gründen durch einfache schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei von dieser Teilnahmevereinbarung zurücktreten.

15.2. Mit Beendigung der Geschäftsbeziehung und dieser Teilnahmevereinbarung muss der Affiliate jede Nutzung der Inhalte und der Marke Lebubè einstellen. Er muss unverzüglich sämtliche Hinweise auf das Unternehmen von seiner Website entfernen oder vernichten, insbesondere:

  • alle Links zur Website des Unternehmens;

  • sämtliche Marken von Lebubè und GoAffPro;

  • alle sonstigen Inhalte;

  • alle weiteren Materialien, die ihm durch oder im Namen des Unternehmens im Rahmen dieser Teilnahmevereinbarung oder des Programms bereitgestellt wurden.

15.3. Das Unternehmen ist berechtigt, den abschließenden Provisionssaldo unter Berücksichtigung von Stornierungen, Rücksendungen, Rückerstattungen und fehlerhaft ausgeführten Zahlungen anzupassen.

16. Änderungen

16.1. Das Unternehmen ist berechtigt, Bestimmungen dieser Teilnahmevereinbarung und der Programmunterlagen jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Änderungen können durch Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung, einer überarbeiteten Vereinbarung oder aktualisierter Programmunterlagen auf der Website des Unternehmens oder durch Mitteilung per E-Mail an die zu diesem Zeitpunkt im Affiliate-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgen. Eine per E-Mail mitgeteilte Änderung tritt zu dem in der E-Mail genannten Zeitpunkt in Kraft, jedoch frühestens zwei Werktage nach Versand der E-Mail. Änderungen können insbesondere die Provisionen, Teilnahmevoraussetzungen, Auszahlungsverfahren oder sonstige Programmanforderungen betreffen.

16.2. Akzeptiert der Affiliate eine Änderung nicht, besteht seine einzige Möglichkeit darin, gemäß Abschnitt 15 von dieser Teilnahmevereinbarung zurückzutreten. Die weitere Teilnahme am Programm nach Inkrafttreten einer Änderung gilt als stillschweigende Zustimmung.

17. Verhältnis der Parteien

17.1. Die Parteien erkennen an, dass sie voneinander unabhängige Vertragspartner sind. Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft noch ein Joint Venture, ein Agentur-, Franchise-, Handelsvertreter-, Vertriebspartner- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien. Diese Regelung ist wesentlich und gilt unwiderruflich während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung. Beide Parteien verzichten insoweit auf entgegenstehende Rechte und Ansprüche.

18. Haftung

18.1. Die Parteien sind verpflichtet, die Geschäftsbeziehung nach Treu und Glauben durchzuführen. Jede Partei ist für die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen verantwortlich. Im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Teilnahmevereinbarung muss der Affiliate alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das Unternehmen, dessen Image und dessen Ruf zu schützen. Für Handlungen oder Unterlassungen, die diesen Interessen entgegenstehen, trägt der Affiliate die alleinige Verantwortung.

19. Haftungsausschluss

19.1. Das Programm, die Website von GoAffPro, die Website des Unternehmens, sämtliche auf der Website des Unternehmens angebotenen Produkte und Dienstleistungen, alle Sonderlinks, Linkformate, Programmunterlagen, Inhalte, die Domains lebube.com und goaffpro.com, die Marken und Logos des Unternehmens und von GoAffPro sowie sämtliche Technologien, Softwarelösungen, Funktionen, Materialien, Daten, Bilder, Texte und sonstigen Informationen und Inhalte, die im Zusammenhang mit dem Programm durch oder im Namen des Unternehmens oder seiner verbundenen Unternehmen bereitgestellt oder verwendet werden, zusammen die „angebotenen Leistungen“, werden in ihrem jeweils bestehenden Zustand und nach Maßgabe der zum jeweiligen Zeitpunkt gegebenen Umstände bereitgestellt.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

20.1. Diese Teilnahmevereinbarung unterliegt italienischem Recht. Die Anwendung des Rechts der Europäischen Union, internationaler Abkommen und zwingender nationaler Verbraucherschutzvorschriften bleibt unberührt, soweit diese anwendbar sind.

20.2. Für sämtliche Streitigkeiten über die Auslegung, Durchführung, Gültigkeit oder Wirksamkeit dieser Teilnahmevereinbarung ist ausschließlich das Gericht in Mailand zuständig, dem Sitz des Unternehmens.

20.3. Bei Streitigkeiten mit Affiliates, die ihren Wohnsitz und/oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, gilt italienisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist ebenfalls Mailand.

21. Sonstige Bestimmungen

21.1. Der Affiliate darf diese Teilnahmevereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht übertragen. Eine Duldung von Verstößen durch das Unternehmen stellt keinen Verzicht auf dessen Rechte dar. Das Unternehmen kann die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen jederzeit weiterhin verlangen und seine Rechte in jedem zuständigen Verfahren geltend machen.

21.2. Bei Widersprüchen, einschließlich Auslegungswidersprüchen, gilt folgende Rangfolge:

  1. die Seite „Lebubè Affiliate Program“ auf der Website des Unternehmens;

  2. diese Teilnahmevereinbarung;

  3. die übrigen Programmunterlagen.

21.3. Sämtliche Informationen über das Unternehmen und/oder seine verbundenen Unternehmen, die im Zusammenhang mit dieser Teilnahmevereinbarung bereitgestellt werden und nicht allgemein öffentlich bekannt sind, gelten als „vertrauliche Informationen“. Der Affiliate verpflichtet sich zur Vertraulichkeit und erkennt insbesondere an, dass:

a) sämtliche vertraulichen Informationen ausschließliches Eigentum des Unternehmens bleiben;

b) der Affiliate vertrauliche Informationen keiner Person, keinem Unternehmen und keinem sonstigen Dritten offenlegen darf.

21.4. Der Affiliate verpflichtet sich außerdem sicherzustellen, dass von ihm eingesetzte Dritte, beispielsweise Mitarbeiter, Berater oder sonstige Mitwirkende, die Verpflichtungen aus dem vorstehenden Abschnitt einhalten.

21.5. Sämtliche personenbezogenen Daten, die über die Programm-Website oder im Zusammenhang mit dem Programm erhoben werden, werden von GoAffPro als Verantwortlichem verarbeitet. GoAffPro ist allein für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß seiner Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzvorschriften verantwortlich. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch GoAffPro. Betroffene Personen können ihre Datenschutzrechte gemäß der Datenschutzerklärung von GoAffPro unmittelbar gegenüber GoAffPro geltend machen.

22. Richtlinie für mobile Anwendungen

22.1. Diese Richtlinien für mobile Anwendungen („Mobile-Richtlinien“) gelten für die Einbindung von Sonderlinks in genehmigte mobile Anwendungen des Affiliates. Die Mobile-Richtlinien müssen jederzeit vollständig eingehalten werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Beendigung der Wirksamkeit und/oder des Bestehens dieser Teilnahmevereinbarung. Der Affiliate verliert in diesem Fall rückwirkend sämtliche bis dahin entstandenen Provisionen.

22.2. Die mobile Anwendung des Affiliates:

a) muss kostenlos heruntergeladen werden können, und sämtliche Empfehlungslinks müssen ohne kostenpflichtigen Zugang verfügbar sein;

b) muss eigenständige und originäre Inhalte enthalten;

c) darf die Funktionen einer Shopping-App oder der Website des Unternehmens nicht nachbilden;

d) darf keine Preisverfolgungs-, Preisüberwachungs- oder Preisalarmfunktionen enthalten, sofern diese nicht ausdrücklich im Voraus durch das Unternehmen und/oder GoAffPro genehmigt wurden;

e) darf keine Seiten der Website des Unternehmens in WebViews hosten oder anzeigen.

22.3. Das Unternehmen ist berechtigt, diese Mobile-Richtlinien jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, indem es eine Änderungsmitteilung oder aktualisierte Mobile-Richtlinien auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.

22.4. Akzeptiert der Affiliate eine Änderung nicht, besteht seine einzige Möglichkeit darin, gemäß Abschnitt 15 von dieser Teilnahmevereinbarung zurückzutreten. Die weitere Teilnahme am Programm und die weitere Einbindung von Sonderlinks in genehmigte mobile Anwendungen nach Inkrafttreten der Änderungen gelten als stillschweigende Zustimmung.

22.5. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen gegen jede nicht autorisierte oder nicht den Mobile-Richtlinien entsprechende Nutzung zu ergreifen.